Wenn Sie Abwesenheiten einreichen, wird Ihnen auffallen, dass normalerweise Tage oder Stunden vom Anspruch abgezogen werden:

Wenn Sie eine Abwesenheit an einem Tag einreichen, der in Ihrem Arbeitszeitmodell nicht als Arbeitstag angegeben ist, passiert das nicht: Der Anspruch bleibt gleich. Dasselbe passiert an Feiertagen.
Das ist so gewollt und sorgt dafür, dass Sie auch einen zweiwöchigen Urlaub problemlos über zwei volle Wochen einreichen können, aber die Urlaubstage korrekt berechnet werden.
Sollten Sie wechselnde Arbeitstage haben, sollte Ihr Administrator ein Arbeitszeitmodell wählen, bei dem das berücksichtigt wird, sodass die Berechnung Ihrer Ansprüche stimmt.